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Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1950 von dem im Jahr 2000 verstorbenen Rechtsanwalt Justizrat Franz Schneider gegründet. 1975 trat Frau Rechtsanwältin Gabriele Trost in die Kanzlei ein, gefolgt von Herrn Rechtsanwalt Heinz Trost im Jahr 1979. Nach dem Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Rolf Friedrichs im Jahr 1997 wurde die Kanzlei bis 2015 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Namen Schneider, Trost, Friedrichs fortgeführt. 2008 nahm Frau Rechtsanwältin Andrea Warken ihre Tätigkeit in der Kanzlei auf, gefolgt von Herrn Rechtsanwalt Daniel Ruppert 2014. Im Jahr 2015 wurde aus der Sozietät Schneider, Trost, Friedrichs die heutige Kanzlei Dr. Friedrichs & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind alle spezialisiert tätig. Sie beraten und vertreten ihre Mandanten sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren. Zu unseren Mandanten gehören mittelständische Unternehmen, öffentliche Auftraggeber, Freiberufler und Privatpersonen. Auf dem Gebiet des Bergrechts vertritt unsere Kanzlei eine Vielzahl betroffener Hauseigentümer, privater und öffentlicher Unternehmen sowie Kommunen aus dem ganzen Bundesgebiet bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen und in verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren.
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